Ausbildung

"Der Gerätekraftwagen schiebt sein Gewicht von zwölf Tonnen über den schlammigen Untergrund, Aggregate röhren, Lichtmasten werden ausgefahren. Binnen weniger Minuten ist die Einsatzstelle in gleißendes Licht getaucht. Funkgeräte krächzen, Motoren heulen, mit lautem Poltern gibt eine Betonmauer dem Aufbruchhammer nach. Die Ausatemventile der Pressluftatmer quietschen. Auf allen Vieren geht es bei völliger Dunkelheit ins Gebäude. (...)" Hier ist er, Ihr ganz persönlicher Abenteuerurlaub. Nicht immer entspannend, aber mit garantierter Action.

Im Erstfall muss es da schnell gehen. Da zählt unter Umständen jede Minute. Und jeder Handgriff muss sitzen. 

Daher nimmt die Aus- und Fortbildung der Helferinnen und Helfer eine tragende Rolle im THW ein. Da aber kein Ausbildungsberuf oder Studium alle Einsatzbereiche des THW abdecken kann, schult das THW seine Einsatzkräfte selbst. Dabei können manche Ausbildungen auch in der Freizeit (z.B. Motorbootführerschein) oder im Beruf (z.B. Schweißscheine) genutzt werden.

Jeder durchläuft eine Grundausbildung. Dabei erlernen die Helferanwärterinnen und -anwärter die Grundfertigkeiten, die sie später im Einsatzgeschehen blind beherrschen müssen. Im Anschluss an die Grundausbildung werden die Helfer und Helferinnen in der Regel in den Bergungs- und Fachgruppen des Technischen Zuges eingesetzt. Hier erfolgt dann die Fachausbildung. In der Bereichsausbildung werden Helfer mit Sonderfunktionen ausgebildet. Helfer mit Sonderfunktionen werden auch an den beiden Bundesschulen des THW ausgebildet. Hier und an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) erfolgen dann die Führungsausbildungen.

Ein Lehrgang an einer der beiden THW-Bundesschulen dauert in der Regel zwischen drei bis fünf Werktagen. Dein Arbeitgeber wird vom THW benachrichtigt, dass Sie auf einem Lehrgang des THW sind. Er ist verpflichtet, Ihren Lohn weiter zuzahlen, so als ob Sie im Zeitraum des Lehrgangs gearbeitet hätten. Ihr Arbeitgeber wiederum erhält vom THW den Verdienstausfall erstattet - also das Geld, dass er nicht verdient hat, weil Sie im Zeitraum des Lehrgangs nicht gearbeitet haben.